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Sibanye-Stillwater Ltd ZAE000259701

IRW-News: Sibanye Stillwater: Sibanye-Stillwater gibt Ergebnisse des Bar-Übernahmeangebots für alle ausstehenden vorrangigen 4,000-%-Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2026 bekannt

18:41

IRW-PRESS: Sibanye Stillwater: Sibanye-Stillwater gibt Ergebnisse des Bar-Übernahmeangebots für alle ausstehenden vorrangigen 4,000-%-Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2026 bekannt

Nicht zur Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung in oder an jede Jurisdiktion oder an Personen mit Wohnsitz und/oder Aufenthalt in einer Jurisdiktion, in der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung ungesetzlich ist

Johannesburg, 13. Mai 2026: Sibanye-Stillwater (https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/sibanye-stillwater-ltd/) (Ticker JSE: SSW und NYSE: SBSW) gibt im Einklang mit den Kapitalmanagementmaßnahmen des Konzerns zur proaktiven Reduzierung der Bruttoverschuldung die Ergebnisse ihres zuvor angekündigten Angebots zum Barerwerb aller ausstehenden vorrangigen 4,000-%-Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2026 (die 2026-Anleihen) bekannt, das von der hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Konzerns, Stillwater Mining Company (Stillwater), unter den Bedingungen und vorbehaltlich der Auflagen des Kaufangebots vom 6. Mai 2026 (das Kaufangebot) und der begleitenden Mitteilung über die garantierte Lieferung (die Mitteilung über die garantierte Lieferung, zusammen mit dem Kaufangebot die Angebotsunterlagen), einschließlich der Finanzierungsbedingung (wie nachstehend definiert). Das Rückkaufangebot für die 2026-Schuldverschreibungen wird als Any and All Tender Offer bezeichnet. Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Pressemitteilung nicht anderweitig definiert sind, haben dieselbe Bedeutung wie im Rückkaufangebot, und weitere Informationen zum Any and All Tender Offer finden sich im Rückkaufangebot.

Am 6. Mai 2026 kündigte der Konzern im Rahmen seiner Maßnahmen zur Reduzierung der Bruttoverschuldung durch den Rückkauf ausstehender Schuldtitel das Any and All Tender Offer sowie das Angebot zum Rückkauf von bis zu 75 Millionen US-Dollar der ausstehenden vorrangigen Schuldverschreibungen im Wert von 525 Millionen US-Dollar mit Fälligkeit 2029 an (die 2029-Schuldverschreibungen, die zusammen mit den 2026-Schuldverschreibungen als bestehende Schuldverschreibungen bezeichnet werden). Der erfolgreiche Rückkauf der bestehenden Schuldverschreibungen durch Stillwater könnte zu einer Gesamtreduzierung der Bruttoverschuldung des Konzerns um bis zu 250 Millionen US-Dollar führen. Diese Pressemitteilung bezieht sich ausschließlich auf die 2026-Schuldverschreibungen.

Das Any and All Tender Offer lief am 12. Mai 2026 um 17:00 Uhr New Yorker Zeit aus (das Ablaufdatum des Any and All Tender Offer). Zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung sind keine Rückkaufanweisungen für die 2026-Schuldverschreibungen unter Verwendung des im Kaufangebot beschriebenen Verfahrens zur garantierten Lieferung eingegangen. Das Ablaufdatum des Any and All garantierten Lieferangebots für ist der 14. Mai 2026 um 17:00 Uhr New Yorker Zeit. Das Rücktrittsrecht für die 2026-Schuldverschreibungen ist am 12. Mai 2026 um 17:00 Uhr New Yorker Zeit, dem Ablaufdatum des Any and All Tender Offer, abgelaufen.

Die folgende Tabelle enthält den Gesamtnennbetrag der 2026-Schuldverschreibungen, die bis zum Ablaufdatum des Any and All Tender Offer gültig angedient und nicht gültig zurückgezogen wurden, gemäß den Informationen von Kroll Issuer Services Limited, der Ausschreibungs- und Informationsbeauftragte (der Ausschreibungs- und Informationsbeauftragte) für das Any and All Tender Offer:

Bezeichnung des CUSIP ISIN Zuvor Gesamtnennbetrag Gesamtnennbetrag Gesamtvergütung

Wertpapiers ausstehender der gültig der zum Kauf pro

Gesamtnennbet angebotenen angenommenen vorrangiger

rag(1) 2026-Schuldversc Anleihen mit Schuldverschrei

hreibungen(2) Fälligkeit bung(4)(5)

2026(3)

4,000 % Regulation S: Regulation S: 675.000.000 613.875.000 613.875.000 1.000 US-Dollar

vorrangige U85969 USU85969AE07 US-Dollar US-Dollar US-Dollar

Schuldverschreibu AE0

ngen, fällig

2026

144A: 86074Q AP7 144A: US86074QAP72

Anmerkungen:

(1)-Ausstehender Kapitalbetrag zum Beginn der Laufzeit.

(2)-Der Betrag schließt die 2026-Schuldverschreibungen aus, die unter Anwendung der im Kaufangebot dargelegten Verfahren zur garantierten Lieferung angeboten wurden.

(3)-Vorbehaltlich der gültigen Andienung der 2026-Schuldverschreibungen im Rahmen der Notice of Guaranteed Delivery.

(4)-Dollar pro 1.000 US-Dollar Nennwert der 2026-Schuldverschreibungen.

(5)-Beinhaltet keine aufgelaufenen Zinsen, die ebenfalls wie unten angegeben zahlbar sind.

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Vorbehaltlich der Erfüllung oder des Verzichts auf die Bedingungen des Any and All Tender Offer erwartet Stillwater, alle 2026-Schuldverschreibungen, die bis zum Ablaufdatum des Any and All Tender Offer gültig angedient wurden, zum Kauf anzunehmen. Stillwater beabsichtigt, die Zahlung für die angenommenen 2026-Schuldverschreibungen am 15. Mai 2026 (dem Abwicklungsdatum des Any and All Tender Offer) zu leisten. Stillwater beabsichtigt, den Kauf der gültig angedienten und angenommenen 2026-Schuldverschreibungen am Abrechnungstag des Any and All Tender Offer aus dem Nettoerlös der Fremdfinanzierung (wie nachstehend definiert) zusammen mit den Barmitteln des Konzerns zu finanzieren.

Das Any and All Tender Offer steht unter anderem unter der Bedingung, dass (nach alleinigem Ermessen von Stillwater) die Emission einer Fremdfinanzierungstransaktion durch Sibanye-Stillwater UK Financing Plc, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Konzerns, erfolgreich abgeschlossen wird, durch die Bruttoerlöse in Höhe von mindestens 500.000.000 US-Dollar erzielt werden (die Fremdfinanzierung und diese Bedingung, die Finanzierungsbedingung). Stillwater geht davon aus, die Finanzierungsbedingung durch den Abschluss des Angebots von vorrangigen 6,250 % Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2031 durch Sibanye-Stillwater UK Financing Plc zu erfüllen, der voraussichtlich am 15. Mai 2026 erfolgen wird. Es kann jedoch keine Gewähr dafür gegeben werden, dass Sibanye-Stillwater UK Financing Plc die Fremdfinanzierung abschließen wird.

Die Gegenleistung, die für die gültig angedienten und nicht gültig zurückgezogenen 2026-Schuldverschreibungen zu zahlen ist, beträgt pro 1.000 US-Dollar Nennwert dieser gültig angedienten und zum Kauf im Rahmen des Any and All Tender Offer angenommenen 2026-Schuldverschreibungen den in der obigen Tabelle unter der Überschrift Gesamtgegenleistung angegebenen Betrag (die Gesamtgegenleistung). Inhaber der 2026-Schuldverschreibungen, die diese bis zum Ablaufdatum des Any and All Tender Offer gültig angedient und nicht gültig zurückgezogen haben und deren 2026-Schuldverschreibungen zum Kauf angenommen wurden, haben Anspruch auf die Gesamtvergütung. Alle Inhaber von zum Kauf angenommenen 2026-Schuldverschreibungen erhalten zudem die aufgelaufenen Zinsen ab dem letzten anwendbaren Zinszahlungstermin vor dem Abrechnungstermin des Any and All Tender Offer (einschließlich dieses Termins), jedoch ohne den Abrechnungstermin des Any and All Tender Offer.

Gemäß den Bedingungen der 2026-Schuldverschreibungen ist Stillwater berechtigt, alle verbleibenden ausstehenden 2026-Schuldverschreibungen zu ihrem Nennwert, zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Zinsen sowie etwaiger zusätzlicher Beträge, die gemäß den Bedingungen der 2026-Schuldverschreibungen erforderlich sind, zurückzukaufen, falls mindestens 90 Prozent des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der 2026-Schuldverschreibungen gültig zum Kauf angeboten und angenommen wurden. Da der Gesamtnennbetrag der 2026-Schuldverschreibungen, die im Rahmen des Any and All Tender Offer gültig zum Kauf angeboten und angenommen wurden, diese Schwelle überschreitet, beabsichtigt Stillwater derzeit, nach dem Abrechnungstermin des Any and All Tender Offer diese Option (vollständig, jedoch nicht teilweise) in Bezug auf alle nach der Abrechnung noch ausstehenden 2026-Schuldverschreibungen auszuüben, worüber gemäß den Bedingungen der 2026-Schuldverschreibungen bekannt gegeben wird.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Dealer Manager, Merrill Lynch International unter +44 20 7996 5420 oder +1 (888) 292-0070 oder per E-Mail an DG.LM-EMEA@bofa.com (z. Hd.: Liability Management Group), Mizuho International plc unter +34 91 790 7559 oder per E-Mail an liabilitymanagement@uk.mizuho-sc.com (z. Hd.: Liability Management), Morgan Stanley & Co. International plc unter +44 20 7677 5040 oder per E-Mail an liabilitymanagementeurope@morganstanley.com (z. Hd.: Liability Management Team, Global Capital Markets), Rand Merchant Bank, ein Geschäftsbereich der FirstRand Bank Limited (Niederlassung London) per E-Mail an dlrmblondcmlm@rmb.co.uk (z. Hd.: Liability Management) sowie an RBC Capital Markets, LLC unter +44 20 7029 0113, +1 212 618 7843 oder +1 877 381 2099 oder per E-Mail an liability.management@rbccm.com oder an den Tender- und Informationsagenten, Kroll Issuer Services Limited, unter +44 20 7704 0880 oder per E-Mail an sibanye@is.kroll.com, z. Hd.: David Shilson.

In Europa

Swiss Resource Capital AG

Marc Ollinger

info@resource-capital.ch

www.resource-capital.ch

Haftungsausschluss

Diese Pressemitteilung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. In Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf unzulässig wäre, werden keine Angebote, Aufforderungen oder Verkäufe getätigt. Das Any and All Tender Offer erfolgt ausschließlich gemäß dem Kaufangebot. Inhaber der 2026-Schuldverschreibungen werden dringend gebeten, das Kaufangebot sorgfältig zu lesen, bevor sie eine Entscheidung in Bezug auf das Any and All Tender Offer treffen.

Die Verbreitung dieser Pressemitteilung kann in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlich beschränkt sein. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind von der Gesellschaft, den Dealer-Managern und dem Ausschreibungs- und Informationsbeauftragte verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Angebots- und Vertriebsbeschränkungen

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Die Übermittlung des Kaufangebots und aller anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Any and All Tender Offer stellt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (in der jeweils gültigen Fassung, die Prospektverordnung) dar, und dementsprechend gilt die Verpflichtung zur Erstellung eines Prospekts gemäß der Prospektverordnung nicht für das Any and All Tender Offer.

Vereinigtes Königreich

Die Bekanntgabe des Kaufangebots sowie aller sonstigen Dokumente oder Unterlagen im Zusammenhang mit dem Any and All Tender Offer erfolgt nicht durch eine gemäß Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000 (der FSMA) zugelassene Person, und diese Dokumente und/oder Unterlagen wurden von einer solchen Person nicht genehmigt. Dementsprechend werden das Kaufangebot und diese sonstigen Dokumente und/oder Materialien nicht an die breite Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen nicht an diese weitergegeben werden. Die Übermittlung des Kaufangebots und dieser sonstigen Dokumente und/oder Materialien ist von der Beschränkung für Finanzwerbung gemäß Abschnitt 21 des FSMA ausgenommen, da sie nur an Personen verteilt werden und sich nur an Personen richten, an die sie außerhalb des Vereinigten Königreichs rechtmäßig weitergegeben werden dürfen, oder an: (i) Personen im Vereinigten Königreich, die über Berufserfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen verfügen und unter die Definition von Anlageexperten (im Sinne von Artikel 19(5) der Verordnung von 2005 zum Finanzdienstleistungs- und Marktgesetz 2000 (Finanzwerbung) (in der geänderten Fassung, die Verordnung)) fallen; (ii) Personen, die unter Artikel 43(2) der Verordnung fallen; oder (iii) alle anderen Personen, an die das Kaufangebot und solche anderen Dokumente und/oder Materialien gemäß der Verordnung anderweitig rechtmäßig übermittelt werden dürfen (alle diese Personen werden zusammen als relevante Personen bezeichnet). Das Kaufangebot und diese Dokumente und/oder Materialien richten sich ausschließlich an relevante Personen und dürfen von Personen, die keine relevanten Personen sind, nicht als Grundlage für Handlungen herangezogen oder als verlässlich angesehen werden. Jede Anlage oder Anlageaktivität, auf die sich das Kaufangebot und solche anderen Dokumente und/oder Materialien beziehen, steht nur relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit relevanten Personen getätigt.

Die Übermittlung des Kaufangebots und aller anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Any and All Tender Offer stellt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren im Sinne der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 (die POATRs) dar, und dementsprechend gilt die Verpflichtung zur Erstellung eines Prospekts gemäß den POATRs nicht für das Any and All Tender Offer.

Belgien

Weder das Kaufangebot noch sonstige Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Any and All Tender Offer wurden oder werden der Finanzaufsichtsbehörde (Autorité des services et marchés financiers / Autoriteit voor financiële diensten en markten) zur Genehmigung oder Anerkennung vorgelegt, und dementsprechend darf das Any and All Tender Offer in Belgien nicht im Wege eines öffentlichen Angebots im Sinne der Artikel 3 und 6 des belgischen Gesetzes vom 2. April 2007 über öffentliche Übernahmeangebote in seiner jeweils gültigen Fassung durchgeführt werden. Dementsprechend darf das Any and All Tender Offer nicht beworben werden und wird nicht verlängert, und weder das Kaufangebot noch sonstige Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Any and All Tender Offer (einschließlich jeglicher Prospekte, Informationsrundschreiben, Broschüren oder ähnliche Dokumente) wurden oder werden weder direkt noch indirekt an Personen in Belgien verteilt oder zur Verfügung gestellt, die keine qualifizierten Anleger im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind und auf eigene Rechnung handeln. Das Kaufangebot wurde ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der oben genannten qualifizierten Anleger und ausschließlich zum Zweck des Any and All Tender Offer herausgegeben. Dementsprechend dürfen die im Kaufangebot enthaltenen Informationen nicht für andere Zwecke verwendet oder an andere Personen in Belgien weitergegeben werden.

Frankreich

Das Kaufangebot und alle anderen Dokumente oder Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit dem Any and All Tender Offer dürfen in der Republik Frankreich nur an qualifizierte Anleger (investisseurs qualifiés) im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung verteilt werden. Das Kaufangebot wurde und wird nicht der Autorité des marchés financiers zur Genehmigung vorgelegt.

Italien

Weder das Any and All Tender Offer noch das Kaufangebot oder sonstige Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Any and All Tender Offer wurden oder werden gemäß den geltenden italienischen Gesetzen und Vorschriften dem Genehmigungsverfahren der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) unterzogen.

Das Any and All Tender Offer wird in der Republik Italien (Italien) als freigestelltes Angebot gemäß Artikel 101-bis Absatz 3-bis des Gesetzesdekrets Nr. 58 vom 24. Februar 1998 in der jeweils gültigen Fassung (das Finanzdienstleistungsgesetz) und Artikel 35-bis Absatz 4 der CONSOB-Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999 in der jeweils gültigen Fassung (die Emittentenverordnung) durchgeführt. Das Any and All Tender Offer wird zudem in Übereinstimmung mit Artikel 35-bis Absatz 7 der Emittentenverordnung durchgeführt.

Inhaber oder wirtschaftliche Eigentümer der 2026-Schuldverschreibungen mit Sitz in Italien können die 2026-Schuldverschreibungen über autorisierte Personen (wie Wertpapierfirmen, Banken oder Finanzintermediäre, die gemäß dem Finanzdienstleistungsgesetz, der CONSOB-Verordnung Nr. 20307 vom 15. Februar 2018 in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie dem Gesetzesdekret Nr. 385 vom 1. September 1993 in der jeweils geltenden Fassung) und unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften oder der von der CONSOB oder einer anderen italienischen Behörde auferlegten Anforderungen einreichen.

Jeder Vermittler muss die geltenden Gesetze und Vorschriften hinsichtlich der Informationspflichten gegenüber seinen Kunden im Zusammenhang mit den 2026-Anleihen und dem Any and All Tender Offer einhalten.

Südafrika

Das Kaufangebot und alle anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Any and All Tender Offer sind nicht als Anlageberatung oder -empfehlung, als Anleitung oder als Vorschlag finanzieller Art im Sinne des südafrikanischen Financial Advisory and Intermediary Services Act 2002 (in der jeweils geänderten oder neu erlassenen Fassung) zu verstehen.

Das Kaufangebot richtet sich nicht an die Öffentlichkeit und stellt kein öffentliches Angebot (im Sinne des South African Companies Act 2008) dar und ist kein registrierter Prospekt (im Sinne des South African Companies Act 2008), der gemäß dem South African Companies Act 2008 erstellt und registriert wurde, noch ist es als solcher beabsichtigt.

Allgemeines

Das Any and All Tender Offer stellt unter keinen Umständen, unter denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von 2026-Schuldverschreibungen dar (und Verkaufsangebote von den Inhabern werden nicht angenommen). In den Jurisdiktionen, in denen die Wertpapiergesetze oder andere Gesetze vorschreiben, dass das Any and All Tender Offer von einem zugelassenen Makler oder Händler oder einer ähnlichen Person durchgeführt werden muss, und wenn einer der Dealer Manager oder eine der jeweiligen verbundenen Unternehmen der Dealer Manager ein solcher zugelassener Makler oder Händler in dieser Rechtsordnung ist, gilt das Any and All Tender Offer als von diesem Dealer Manager oder verbundenen Unternehmen, je nach Fall, im Namen von Stillwater in dieser Jurisdiktion durchgeführt.

Es wird davon ausgegangen, dass jeder an dem Any and All Tender Offer teilnehmende Inhaber bestimmte Zusicherungen in Bezug auf die oben genannten Jurisdiktionen und allgemein gemäß den Bestimmungen des Kaufangebots abgibt. Jede Andienung von Schuldverschreibungen gemäß dem Kaufangebot durch einen Inhaber, der diese Zusicherungen nicht abgeben kann, wird abgelehnt. Der Bieter, die Dealer Manager und Kroll Issuer Services Limited behalten sich jeweils das Recht vor, nach eigenem Ermessen (und unbeschadet der Verantwortung des jeweiligen Inhabers für die von ihm abgegebenen Zusicherungen) im Zusammenhang mit jeder Andienung von Schuldverschreibungen zu prüfen, ob eine solche Zusicherung eines Inhabers zutreffend ist; wird eine solche Prüfung durchgeführt und stellt Stillwater infolgedessen (aus welchem Grund auch immer) fest, dass diese Zusicherung nicht zutreffend ist, wird das Verkaufsangebot abgelehnt.

Der Konzern und seine verbundenen Unternehmen behalten sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit oder von Zeit zu Zeit nach Abschluss oder Beendigung des Rückkaufangebots 2026-Schuldverschreibungen zu kaufen oder umzutauschen oder deren Kauf oder Umtausch anzubieten oder eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Verkauf von 2026-Schuldverschreibungen (einschließlich, ohne Einschränkung, solche, die im Rahmen des Any and All Tender Offer angedient, aber nicht zum Kauf angenommen wurden) durch Käufe am offenen Markt, privat ausgehandelte Transaktionen, Kaufangebote, Umtauschangebote oder auf andere Weise, jeweils zu Bedingungen, die günstiger oder ungünstiger sein können als die im Any and All Tender Offer vorgesehenen. Darüber hinaus behält sich die Gruppe das Recht vor, von Zeit zu Zeit neue Schuldtitel auszugeben, auch während der Laufzeit des Any and All Tender Offer.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der Safe-Harbor-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle in dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie wird, würde, erwarten, prognostizieren, potenziell, könnte, glauben, anstreben, voraussehen, beabsichtigen, Ziel, schätzen und ähnlichen Begriffen zu erkennen.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen, darunter unter anderem solche, die sich auf die zukünftige Finanzlage, Geschäftsstrategien und andere strategische Initiativen, Geschäftsaussichten, Branchenprognosen, Produktions- und Betriebsprognosen, Klima- und ESG-bezogene Ziele und Kennzahlen sowie Pläne und Ziele für zukünftige Geschäftstätigkeiten, Projektfinanzierungen und den Abschluss oder die erfolgreiche Integration von Akquisitionen von Sibanye-Stillwater Limited beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Ermessen der Geschäftsleitung von Sibanye-Stillwater widerspiegeln. Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht übermäßig auf solche Aussagen zu verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorhersehbar sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater liegen, was dazu führen könnte, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von historischen Ergebnissen oder von zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Daher sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen unter Berücksichtigung verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden, einschließlich derjenigen, die im Integrierten Bericht 2025 von Sibanye-Stillwater und im Jahresbericht auf Formular 20-F dargelegt sind, der am 24. April 2026 bei der Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht wurde (SEC-Aktenzeichen 333-234096). Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist). Diese zukunftsgerichteten Aussagen wurden von den externen Wirtschaftsprüfern der Gruppe weder geprüft noch kommentiert.

Hinweis/Disclaimer zur Übersetzung (inkl. KI-Unterstützung): Die Originalmeldung in der Ausgangssprache (in der Regel Englisch) ist die einzige maßgebliche, autorisierte und rechtsverbindliche Fassung. Diese deutschsprachige Übersetzung/Zusammenfassung dient ausschließlich der leichteren Verständlichkeit und kann gekürzt oder redaktionell verdichtet sein. Die Übersetzung kann ganz oder teilweise mithilfe maschineller Übersetzung bzw. generativer KI (Large Language Models) erfolgt sein und wurde redaktionell geprüft; trotzdem können Fehler, Auslassungen oder Sinnverschiebungen auftreten. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit übernommen; Haftungsansprüche sind ausgeschlossen (auch bei Fahrlässigkeit), maßgeblich ist stets die Originalfassung. Diese Mitteilung stellt weder eine Kauf- noch eine Verkaufsempfehlung dar und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung bzw. die offiziellen Unterlagen auf www.sedarplus.ca, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Website des Emittenten; bei Abweichungen gilt ausschließlich das Original.

Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link:

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Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link:

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